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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemein

Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt zum Studio, auch mit Erziehungsberechtigten, untersagt.

Im Studio werden nur Personen mit Vollendung des 18. Lebensjahres, bzw. ab 16 Jahren in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten tätowiert und nur Personen ab 14 Jahren in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten gepierct, die voll geschäftsfähig sind und nicht an folgenden Krankheiten leiden: Hämophilie, Diabetes, HIV-Infektion, Hepatitis, Hautkrankheiten, Ekzeme, Allergien, angeborene Immundefizienz Erkrankung, Immunsuppression, Autoimmunerkrankungen, Blutverdünnungstherapie, Geschlechtskrankheiten, fieberhafter Infekt, Epilepsie, akute Herz- und Kreislaufprobleme, es liegt keine Schwangerschaft vor, keine Stillzeit und kein Alkohol- oder Drogeneinfluss. Jede verschwiegene Krankheit kann das Ergebnis negativ beeinträchtigen.

Wir behalten uns vor Kundenwünsche unbegründet abzulehnen, das gilt insbesondere für ethisch nicht vertretbare, politisch und rechtswidrige Motive.

Diebstahl oder versuchter Diebstahl wird sofort zur Anzeige gebracht.

Für Schäden aller Art an Gebäude, Inventar oder Personen haftet immer der Verursacher selbst.

Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Für beschmutzte Kleidung/Handtaschen/Schuhe, etc. (Tattoo Farbe,...) wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

Im Studio sind Haustiere nicht erlaubt.

Im Studio ist das Rauchen untersagt.

TERMINVERGABE & ANZAHLUNG

Terminvergabe erfolgt ausschließlich nach Absprache mit dem jeweiligen Tätowierer oder Piercer. Bei Terminvereinbarung im Studio erhalten Sie eine Visitenkarte in der Ihr Termin sowie die Höhe Ihrer geleisteten Anzahlung vermerkt und somit bestätigt wird. Bei allen anderen Terminvereinbarungen haben Sie 7 Tage Zeit ihre Anzahlung im Studio vorbeizubringen, ansonsten wird der Termin neu vergeben. Die Anzahlung beträgt üblicherweise und falls nicht anders vereinbart €100. Die Anzahlungsbestätigung ist unbedingt zum vereinbarten Termin mitzunehmen. Sind mehrere Sitzungen für Ihr Tattoo notwendig, wird nach jeder Sitzung ein neuer Termin vereinbart. Die Anzahlung wird bei Fertigstellung entgegengerechnet und berücksichtigt. Ohne Anzahlungsbestätigung kann die Anzahlung nicht berücksichtigt werden und wird einbehalten. Für einen Piercingtermin ist keine Anzahlung zu entrichten. Termine können nicht für Dritte vereinbart werden. Sobald Sie den Entwurf für das Tattoo in Auftrag geben und einen Termin mit mir vereinbaren kommt ein Vertrag für die Anfertigung des Tattoos zustande. Die Beauftragung ist durch das Leisten einer Anzahlung rechtsgültig.​

TERMINVERSCHIEBUNG / TERMINSTORNO

Eine Terminverschiebung ist für ein Tattoo grundsätzlich bis zu 48 Stunden vor dem Termin möglich. In diesem Fall wird Ihnen die Anzahlung gutgeschrieben. Wird der Termin nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig abgesagt, wird die Anzahlung einbehalten und wir behalten uns das Recht vor Ihnen die gebuchte Leistung in ihrer vollen Höhe in Rechnung zu stellen. Im Falle von Krankheit wird die Anzahlung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests als Gutschein ausgestellt. Zwischen Terminvereinbarung und Stichtag ist der Tätowierer beauftragt einen Entwurf anzufertigen. Wird der Termin in diesem Zeitraum storniert, wird die Anzahlung, für die bis dahin angefallenen Arbeitsstunden einbehalten. Wird ein Piercingtermin nicht bis 2 Stunden vor dem Termin abgesagt oder verschoben, behalten wir uns das Recht vor die gebuchte Leistung in Rechnung zu stellen.

Sollte es während des Auftrags zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen dem Kunden und dem Tätowierer kommen (Anfeindungen, die vom Kunden ausgehen, Unzuverlässigkeit, wesentliche, unvereinbar divergierende künstlerische Vorstellungen u.Ä,), steht es uns frei, einen bereits ausgemachten Termin zu stornieren und die erbrachte Anzahlung als Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Leistungen einzubehalten.

ENTWÜRFE

Entwürfe und Tätowiervorlagen sind Eigentum des Tattoostudios und dürfen nur nach Absprache mit dem jeweilige Tätowierer weiter verwendet oder mitgenommen werden. Sollte dem Kunden der Erstentwurf nicht vollständig gefallen, können Adaptierungen durchgeführt werden. Entwürfe werden auf Grund der Beratungsgespräche und Projektbesprechungen angefertigt. Kleine Adaptierungen am besprochenen Motiv können dem Tätowierer bis spätestens 7 Tage vor dem Termin mitgeteilt werden. Sollte der Kunde nach Entwurfsanfertigung sein Vorhaben ändern und einen komplett anderen Motivwunsch äussern, wird dies nicht als Änderung gesehen sondern als ein neues Projekt. Die geleistete Anzahlung wird in dem Fall für das ursprünglich besprochene Motiv und die dazu gehörende Entwurfsanfertigung einbehalten. Für das neue Projekt muss erneut eine Anzahlung hinterlegt werden.

SITZUNG / RICHTLINIEN / HAFTUNG

– nüchtern (auch am Vortag kein Alkohol) – frei von Medikamenten – gepflegt

Der Tätowierer hat das Recht, bei Nichterfüllung der Richtlinien aus hygienischen, ästhetischen sowie gesundheitlichen Gründen, das Tätowieren zu verweigern. Die geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet. Sollten Sie regelmäßig Medikamente zu sich nehmen bzw. unmittelbar vor vereinbartem Termin eingenommen haben, halten Sie Rücksprache mit dem Tätowierer und dem Arzt Ihres Vertrauens. Vor der Sitzung ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Das Studio, bzw. der Tätowierer/Piercer verpflichtet sich, diese Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben. Das Tattoostudio kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend oder falsch herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoostudios. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. Neurodermitis, HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.). Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoostudio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer das Recht, den Kunden des Studios zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.

NACHSTECHEN

Falls nötig beinhalten die Tattoopreise einen Termin fürs Nachstechen. Termine zum Nachstechen müssen in den ersten 6 Monaten nach der Beendigung der Tätowierung ausgemacht werden. Bei offensichtlich nachlässiger Pflege behalten wir uns vor Nachstechtermine zu verrechnen. Nach den ersten sechs Monaten ist ein Termin zum Nachstechen je nach Aufwand zu bezahlen.

BEZAHLUNG

Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach Beendigung der Leistung. Es ist keine Ratenzahlung möglich. Bei Motiven, die mehrerer Sitzungen bedürfen wird Sitzungsweise abgerechnet. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.

Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand der Tätowierung und kann vorher nicht genau festgelegt werden.

HYGIENE

Wir arbeiten streng nach allen gültigen Hygienevorschriften. Sie werden von uns ausführlich (mündlich und schriftlich) über Pflegehinweise und Nachbehandlung informiert. Wir übernehmen keine Haftung für Missachtung. Nadeln und Griffstücke sind ausschließlich Einwegwerkzeuge.

 

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.

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